Nir Hasson, Haaretz, 3.8.2021
Übersetzt von NN
Indem sie einen Kompromiss anboten, zeigten die Richter des Obersten Gerichtshofs, dass sie weder die rechtliche Substanz des Falles erörtern noch die Vertreibung hunderter Palästinenser aus ihren Häusern anordnen wollten, vor allem jetzt nicht
Am Montag, den 2.8. fand im Saal D des Obersten Gerichtshofs eine außerordentliche Anhörung statt. Draußen saßen zahlreiche Journalisten, Diplomaten, linke Aktivisten und eine kleine Gruppe von Rechtsextremisten. Auch zahlreiche Bewohner von Scheich Dscharrah waren gekommen, um in letzter Minute die Räumung ihrer Häuser zu verhindern.
Zu Beginn der Verhandlung versuchten die Richter, die beiden Parteien auf jede erdenkliche Weise zu einem Kompromiss zu bewegen, wenn auch mit ausgesprochen mäßigem Druck.
Der von den Richtern Isaac Amit, Daphne Barak-Erez und Noam Sohlberg angestrebte Kompromiss sieht vor, dass die palästinensischen Bewohner als geschützte Mieter in ihren Häusern bleiben. Darüber hinaus würden sie als geschützte Mieter der ersten Generation anerkannt, was bedeutet, dass ihre Kinder und Enkelkinder in den Häusern bleiben könnten. Im Gegenzug würden sie 1.500 Schekel (393€, 465$) pro Jahr an das Unternehmen Nahalat Shimon zahlen, das versucht hat, sie zu vertreiben.
Das Problem ist nicht das Geld, sondern die Frage der Anerkennung von Nahalat Shimon als Eigentümer. Die Palästinenser lehnen dies ab. Die Vertreter der Siedler verlangten ihrerseits die ausdrückliche palästinensische Anerkennung des Eigentums an den Grundstücken unter den Gebäuden und das Versprechen, in Zukunft keine weiteren Ansprüche zu stellen. Die Palästinenser lehnten dies entschieden ab.
Die vom Gericht vorgeschlagene Regelung warf noch weitere Probleme auf, z. B. die Frage, wer der anerkannte Mieter der einzelnen Grundstücke sein würde, denn es kam häufig vor, dass mehrere Brüder ein Haus erbten, aber nur einer von ihnen als geschützter Mieter bezeichnet werden kann.
Ein weiteres Problem besteht darin, dass geschützte Pächter nicht vollständig vor einer Räumung geschützt sind. Wenn es den Siedlern beispielsweise gelingt, eine Baugenehmigung im Rahmen des Programms P'nui U'Binui (Stadterneuerung) zu erhalten, können sie die Bewohner vertreiben, wenn sie ihnen im Gegenzug eine Ersatzwohnung zur Verfügung stellen. Richter Amit, der Vorsitzende des aus drei Richtern bestehenden Gremiums, zeigte sich optimistisch, dass dieses Problem durch „konstruktive Diplomatie“ gelöst werden kann.
„Wir werden entscheiden, dass die Antragsteller erklären, dass sie die geschützten Mieter sind und dass der Antragsgegner als Eigentümer eingetragen ist, und die Angelegenheit ist erledigt. Dieser [Kompromiss] wird uns eine Atempause von ein paar guten Jahren verschaffen, bis es dann entweder ein Immobilienabkommen oder Frieden geben wird. Wir wissen nicht, was passieren wird. Ist es möglich, diese Angelegenheit zusammenzufassen?“, sagte Amit zu den beiden Seiten.
Es war klar, dass Amit und seine Kollegen keinen Räumungsbefehl für die Familien unterschreiben wollten. „Was wir sagen wollen, ist, dass wir diese Angelegenheit von der Ebene der Prinzipien auf eine pragmatische Ebene bringen sollten. Die Menschen sollten weiterhin dort leben können – das ist die Idee – und wir sollten versuchen, eine praktische Lösung zu finden, ohne Erklärungen irgendeiner Art abzugeben. Wir haben gesehen, wie groß das Interesse der Medien an diesem Thema ist. Wir wollen eine praktische Lösung“, sagte Amit.
Doch je weiter die Anhörung fortschritt, desto schwieriger wurde es für die Richter, die beiden Seiten zusammenzubringen. Schließlich gaben sie dem Antrag der palästinensischen Anwälte Sami Arshid und Salah Abu Hussein statt, die Verhandlung für Beratungen zu unterbrechen. Das Gericht wies sie jedoch an, den Gerichtssaal nicht zu verlassen. Die Richter äußerten die Befürchtung, dass sie, wenn sie den Saal verlassen dürften, äußeren Einflüssen ausgesetzt wären, die sie dazu veranlassen würden, jeden Kompromiss abzulehnen.
„Sie werden hier unter Hausarrest bleiben, aber ohne elektronische Handschellen“, scherzte Amit. Den nicht-palästinensischen Zuschauern, die noch nie einen Hausarrest erlebt haben, gefiel der Scherz vielleicht am besten.
Nach der Wiederaufnahme der Anhörungen verzweifelten die Richter jedoch an einem Kompromiss. Stattdessen wiesen sie die beiden Parteien an, ihre Argumente im eigentlichen Rechtsstreit vorzubringen. Das war ungewöhnlich, da die Klagen der Palästinenser bereits aus verschiedenen technischen Gründen abgewiesen worden waren – Verjährung, fehlendes öffentliches Interesse an der Weiterführung des Rechtsstreits, Vermutung der administrativen Korrektheit u.ä..
Arshid und Abu Hussein nutzten die Gelegenheit und begannen, die Schwierigkeiten und die Unlogik eines ausländischen Unternehmens, das von rechtsgerichteten Aktivisten kontrolliert wird, als Eigentümer eines Ostjerusalemer Viertels darzustellen. Alle bisherigen Räumungsbefehle beruhen auf zwei Grundlagen:
Die erste ist die Registrierung des Grundstücks als jüdisch im Jahr 1972 und die zweite sind die Anhörungen vor dem Obersten Gerichtshof in den 1980er Jahren, in denen die Palästinenser das jüdische Eigentum an dem Grundstück anerkannten. Seitdem wurde in fast allen Gerichtsverfahren behauptet, dass die Palästinenser nicht berechtigt seien, gegen eine dieser beiden Grundlagen Berufung einzulegen. Diesmal wurde es ihnen gestattet.
Arshid und Abu Hussein behaupteten zum Beispiel, dass die Registrierung von 1972 versehentlich oder in betrügerischer Absicht erfolgte, dass die Siedler keine Dokumente haben, die ihr Eigentum belegen, dass der Generalverwalter des israelischen Justizministeriums nicht befugt war, die Kontrolle über das Grundstück an Juden zu vergeben, dass die jordanische Regierung ihnen die Kontrolle über das Land übertragen hatte und dass sogar Yaakov Shapira, als er 1968 israelischer Justizminister war, versprochen hatte, dass die Pächter nicht vertrieben würden, selbst wenn das Grundstück an die Juden zurückgegeben würde, die es vor 1948 kontrolliert hatten.
Ilan Shemer, Vertreter von Nahalat Shimon, wies alle palästinensischen Forderungen zurück. Er behauptete, dass die derzeitigen Bewohner von Scheich Dscharrah nicht unbedingt mit denjenigen in Verbindung stehen, die von der jordanischen Regierung an diesem Ort angesiedelt wurden. Er wies darauf hin, dass die Angeklagten ihre Behauptungen im Laufe der Jahre überarbeitet und jedes Mal neue Behauptungen zu ihrer Verteidigung vorgebracht hätten.
„Sie können nicht 50 Jahre später behaupten, es habe einen Betrug gegeben“, sagte er und fügte hinzu: „Sie wollen, dass wir jede Entscheidung seit der Erschaffung der Welt aufheben“.
Im Laufe der Anhörungen wurde deutlich, dass die Richter noch weniger bereit waren, eine Entscheidung zu treffen, und noch entschlossener waren, die Parteien dazu zu bringen, einem Kompromiss zuzustimmen. „Entgegen unserem Wunsch haben Sie beide versucht, die Sache vor Gericht zu bringen. Aber unsere Hoffnung ist noch nicht verloren“, sagte Amit.
Die Richter wiesen die palästinensische Seite an, dem Gericht eine Liste von Kandidaten für den Status eines geschützten Mieters vorzulegen. Die meisten Anwesenden gingen davon aus, dass die Richter die Liste bei der nächsten Anhörung verwenden wollten, um die Parteien zu einem Kompromiss zu drängen und so eine Entscheidung zur Räumung der Bewohner zu vermeiden.
Letztendlich dreht sich der Rechtsstreit um Scheich Dscharrah um eine einzige Frage. Handelt es sich lediglich um einen Immobilienstreit, wie die Siedler behaupten, oder ist er Teil einer Kampagne des Staates – seiner offiziellen Organe (Generalverwalter, Grundbuchamt, israelische Polizei) und seiner inoffiziellen Organe (Nahalat Shimon Company) – zur Enteignung der Palästinenser und Judaisierung des Viertels? Wenn letzteres der Fall ist, handelt es sich um eine Kampagne, die auf Diskriminierung und ungerechten Gesetzen beruht.
Es versteht sich von selbst, dass der Rest der Welt, mit Ausnahme Israels, den palästinensischen Standpunkt akzeptiert; die Ansicht, es handele sich um einen privaten Streit, wird abgelehnt.
Die drei Richter taten sich schwer damit, zu entscheiden, wo das Gericht in dieser Frage steht. Einerseits sind sie offensichtlich nicht glücklich darüber, eine Diskussion über den rechtlichen Inhalt der Angelegenheit wieder aufzunehmen. Andererseits wollen sie auch nicht die Vertreibung von Hunderten von Menschen aus ihren Häusern anordnen – zumindest nicht jetzt, wo Scheich Dscharrah im Mittelpunkt der medialen und diplomatischen Aufmerksamkeit steht.
Aber auch die Palästinenser haben ein Problem. Scheich Dscharrah ist in der palästinensischen Öffentlichkeit zu einem starken Symbol geworden. Seine Bewohner sind zu Kulturhelden geworden, ein Status, der es ihnen schwer macht, einem Kompromiss zuzustimmen, selbst wenn dieser sicherstellt, dass sie nicht vertrieben werden.
In der verbleibenden Zeit bis zur nächsten Anhörung wird der Druck auf sie immens sein. Die Richter scheinen sich dessen bewusst zu sein, wie aus den Abschiedswünschen von Richter Amit an die Anwälte am Montag hervorgeht: „Wenn wir uns wieder treffen, dann bitte mit weniger Leuten. Nicht dass das ein Problem wäre – wir sind bereit, das Teddy-Stadion zu mieten. Aber jeder weiß, was das Problem ist“.
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