Hallo Miteinander,
um unseren juristischen Kampf für die Meinungsfreiheit gegen die Stadt Münchenf inanzieren zu können, benötigen wir eure finanzielle und moralische Unterstützung. Während die Stadt München ihre Rechtsstreitkosten mit Steuermitteln finanziert, müssen wir unsere Freundinnen und Freunden um Hilfe bitten.
Zusammenfassung der Ereignisse:
Im Verlauf der ständig wachsenden Schikanen gegen Veranstaltungen, die das Thema Besatzungspolitik in Palästina berührten, verabschiedete der Münchner Stadtrat am 13.12.2017 einen Antrag mit weitreichenden Folgen für die Meinungsfreiheit in der Stadt. Viele deutsche Kommunen folgten dem Münchner Beispiel. Unter anderem wird darin gefordert, der Stadtrat solle sich „gegen die antisemitische BDS-Kampagne“ stellen und „städtische Räume nicht für BDS-Kampagnen oder Veranstaltungen, Ausstellungen oder Demonstrationen zur Verfügung“ stellen, „welche die Ziele von BDS verfolgen.“
De facto wurden seit diesem Beschluss sämtliche Raumanfragen zum Thema Palästina/Israel seitens der Stadt abgelehnt.
Daraufhin bestand dringender Diskussionsbedarf über die Folgen des Stadtratsbeschlusses und die Notwendigkeit seiner Korrektur. Der Antrag auf die Anmietung eines städtischen Raums für eine Diskussion zum Thema „Wie sehr schränkt München die Meinungsfreiheit ein? - Der Stadtratsbeschluss vom 13.12.2016 und seine Folgen“ wurde erwartungsgemäß abgelehnt.
Die Klage gegen die Ablehnung wurde am 12.12.2018 vom Verwaltungsgericht München in einem 25 Seiten umfassenden Urteil abgewiesen. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wurde im Februar 2018 beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) eingereicht und begründet.
Das schriftliche Urteil ließ bis zum 17.11 2020 auf sich warten, bestätigte aber die in der Verhandlung erkennbare Tendenz: „Die Beklagte wird unter Abänderung des Urteils des Verwaltungsgerichts München vom 12. Dezember 2018 verpflichtet, dem Kläger für die geplante
Diskussionsveranstaltung den Zugang zum Bürgersaal Fürstenried (…) im Rahmen der verfügbaren Kapazitäten durch Einwirkung auf den Trägerverein Bürgersaal Fürstenried e.V. zu verschaffen.“
In der Begründung heißt es unter Bezug auf den Stadtratsbeschluss: „Diese Einschränkung des Nutzungsrechts ist mit höherrangigem Recht nicht vereinbar und daher unwirksam.“ Und an anderer Stelle: „Er verstößt gegen das Grundrecht der Meinungsfreiheit und gegen den allgemeinen Gleichheitssatz.“
Trotz der Eindeutigkeit dieses Urteils legte die Stadt Revision beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ein. Eine teure Münchner Kanzlei wurde mit der Revisionsbegründung beauftragt. Die Kosten dafür trägt der Steuerzahler.
Spendenkonto:
Klaus
Ried
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